Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Große Kreisstadt Borna
Stadtrat beschließt das Energie – und Klimaschutzkonzept der Großen Kreisstadt Borna
Am 01.11.2018 hat der Stadtrat der Stadt Borna in seiner 40. Sitzung das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (EKK) für die Stadt große Kreisstadt Borna einstimmig beschlossen.
Hier kann das Klimaschutzkonzept der Großen Kreisstadt Borna heruntergeladen werden.
Das EKK enthält wichtige Ist-Werte sowohl zu den Strukturdaten der Stadt Borna als auch zur Energie- und Treibhausgasbilanz und einen Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Hieraus folgert das Energie- und Klimaschutzkonzept eine Potentialanalyse hinsichtlich Energiebereitstellung und Energieeffizienz. Abschließend bietet das Konzept einen Maßnahmen- und Instrumentenkatalog zur Erreichung der vorhandenen Potentiale. Der Maßnahmen- und Instrumentenkatalog hat empfehlenden Charakter und richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Für die Stadtverwaltung Borna wird hier unter anderem der Einsatz eines Klimaschutzmanagers zur kontrollierten Umsetzung und Begleitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, die Gründung einer Arbeitsgruppe „Energie und Klima“, der Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden, ein kommunales Energiemanagement, die Prüfung von weiteren Quartierskonzepten/Nahwärmelösungen, die Stärkung der Attraktivität des Radverkehrs und des ÖPNV sowie die Einführung bzw. Förderung von CarSharing empfohlen.
Das Energie- und Klimaschutzkonzept dient damit als Grundlage für zukünftige Klimarelevante Aktivitäten der Stadt Borna und zeigt kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase der Stadt Borna auf. Zugleich wird mit dem Konzept die Fördervoraussetzung aus Ziffer IV, Nummer 3.7 der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020 erfüllt, wonach die Stadt Borna für die Förderung der Energetischen Maßnahmen im Programm EFRE ein kommunales Energiekonzept und einen nachhaltigen Mobilitätsplan vorlegen muss, in dem die zu fördernden Maßnahmen aus dem Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzept (IHAK) verankert sind. Daneben bietet das Energie- und Klimaschutzkonzept mit den verankerten Maßnahmen einige Handlungsoptionen für die Stadt Borna, um einen Beitrag für die von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene zu leisten.
Verlauf zum Energie- und Klimaschutzkonzept
- Kick-Off-Veranstaltung am 11.8.2016 unter Beteiligung aller wichtigen Akteure (neben der Verwaltung mit verschiedenen Fachdiensten auch die SWB, SWBnetz, und BWS)
- Mit Beschluss-Nr. 125/B20/16 vom 13.09.2016 hat der Bauausschuss die Erarbeitung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) beschlossen.
Das IKK soll als Grundlage für künftige Klimaschutzaktivitäten der Stadt Borna in den kommenden 15 Jahren dienen und kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen für die Stadt aufzeigen. Aufbauend auf einer Energie- und Emissionsbilanz sollen Defizite analysiert, neue Potenziale aufgezeigt und Maßnahmen empfohlen werden. Dabei sollen alle kommunalen Gebäudesanierungs- und Mobilitätsmaßnahmen in das Integrierte Gebietsbezogene Handlungskonzept mit aufgenommen werden.
Die Aufgabe des IKK ist, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der beschlossenen nationalen Klimaschutzziele zu benennen sowie den Klimaschutz als Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes zu integrieren. Das IKK soll eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Stadt darstellen. Eine detaillierte Bestandsanalyse für klimarelevante Bereiche geht diesem Maßnahmenkonzept voraus. Zu diesen Bereichen zählen z. B. öffentliche Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD), Industrie, Verkehr, Abwasser und Abfall
Die Betrachtung findet innerhalb der Stadt statt. Dabei werden Potenziale für Energieeffizienz, Energieeinsparmöglichkeiten und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum verminderten C02-Ausstoß ausgewiesen. Die erarbeiteten Maßnahmen sollten dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen.
Im Rahmen der Erstellung und Umsetzung des IKK kann der Prozess an Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit erlangen, wenn die Kommune mit gutem Beispiel vorangeht. Mögliche Handlungsfelder sollten in der Stadt betrachtet werden:
- Mobilität/Verkehr (Fuhrpark - energieeffiziente Fahrzeuge, Verkehrsvermeidung, Wege von und zur Arbeit, Dienstreisen)
- Gebäude (Energieverbrauch, Einsatz erneuerbare Energien)
- Gemeinbedarf (energetische Sanierung öffentlicher Einrichtungen, -Beschaffungswesen) Stadtentwicklung (Relevanz von Klimaschutzaspekten)
- Energieversorgung/Erneuerbare Energien (Ausbau Fernwarme)
- Abfall und Entsorgung
- Private Haushalte (Energieeffiziente Haushaltsgeräte, Nutzerverhalten)
Es ist vorgesehen, dass IKK zusammen mit den Stadtwerken und in einem breiten Beteiligungsprozess von Experten und Bürgern zu erarbeiten, um eine hohe Akzeptanz und Umsetzbarkeit des Konzeptes zu erreichen. Die Konzepterarbeitung wird durch den Projektträger Jülich zu 65 % gefördert. Die Antragstellung muss bis zum 30.09.2016 erfolgen. Die SWB GmbH und SWB Netz GmbH sind bereit, sich finanziell an der Erbringung des kommunalen Eigenanteils zu beteiligen. Die Mittel für die Konzepterarbeitung werden in die Haushaltsplanung 2017/2018 (ca. 100.000 €) aufgenommen.
- voraussichtliche Laufzeit: 01. März 2017 – 28.02.2018
Mit Datum vom 20.02.2017 erhielt die Große Kreisstadt Borna für die Erstellung des Konzeptes den Zuwendungsbescheid. Mitfinanziert wird das Konzept durch die Stadtwerke Borna GmbH und die Stadtwerke Borna Netz GmbH. Hierdurch reduziert sich der Eigenanteil der Stadt Borna von 35 auf 15%.
Mit der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wurde mit Beschlussnummer 165/SOB9/17 vom 22.06.2017 das Leipziger Institut für Energie durch den Bauausschuss beauftragt.
Am 01.08.2017 fand zwischen Vertretern der Stadtverwaltung Borna sowie dem Leipziger Institut für Energie und dem Büro für urbane Zwischenwelten ein Auftaktgespräch statt. Inhalt war die Bildung eines Lenkungskreises mit Akteuren aus Stadtverwaltung, lokalen Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern, dem ZBL, Landkreis Leipzig, Thüsac sowie Vertretern der Stadtratsfraktionen. Die Lenkungsgruppe kam im weiteren Verlauf zu 6 Sitzungen zusammen und lieferte wichtige Informationen zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes.
Neben den Treffen des Lenkungskreises fanden zwei Workshops zum Thema Klimafreundliche Mobilität in Borna und Energieerzeugung und Energieeffizienz in Borna statt. Daneben lieferten 10 Fachinterviews mit Vertretern der Stadtverwaltung, der Wirtschaft, des Landkreises, der Immobilienwirtschaft und des ÖPNV wichtigen Input zur Identifikation von relevanten Handlungsoptionen. Bei einem Stadtgespräch am 28.11.2017 erhielten auch die Bornaer Bürger die Möglichkeit sich zum aktuellen Stand des Klimaschutzkonzeptes zu informieren und über klimarelevante Themen zu diskutieren.
Am 18.06.2018 wurde der Endbericht der Lenkungsgruppe vorgestellt und aus den Reihen des Lenkungskreises Änderungswünsche aufgenommen. Am 19.06.2018 wurde der Endbericht an die Teilnehmer des Lenkungskreises versendet.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Borna wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Förderkennzeichen: 03K05169
Ansprechpartner
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Frau Dathe
Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung
Telefon: 03433/873 200
E-Mail: fd31@borna.de
Beauftragtes Büro:
Leipziger Institut für Energie GmbH
Ansprechpartner: Herr Voigtländer
E-Mail: Christoph.Voigtlaender@ie-leipzig.de
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.