Das Stadtwappen
Die feste Wehrkirche unten im Bild,
Der Meißner Löwe auf goldenem Schild,
Des Meißner Markgrafen Helmzier fein,
Das soll das Wappen von Borna sein.
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Das Wappen der Stadt Borna ist entsprechend der Hinweise des Hauptstaatsarchiv Dresden folgendermaßen zu beschreiben:
In Gold mit eingebogener Blauer Spitze vorn ein linksgewendeter (d. h. nach der linken Körperseite des Schildträgers) schwarzer Löwe mit roter Zunge und Bewehrung; hinten ein offener silberner Helm mit rot-silbern gestreifter Helmzier in Gestalt eines Männerrumpfes mit naturfarbenem Gesicht (Augen schwarz, Bart braun) und spitzem, von drei grünen Pfauenfedern geschmücktem rot-silbern gestreiftem Hut; in der Spitze eine dreitürmige goldene Kirche mit schwarzer Tür und schwarzen Fenstern.
Die Stadtfarben sind Blau und Gold.
Diese drei Wappenbilder gehen auf die Überlieferung des ältesten Stadtsiegels zurück. Winzig klein sind dort schon der Löwe und der Helm zu erkennen - beide führten auch die Markgrafen von Meißen in ihrem Wappen, und mit ihnen dokumentierte die Stadt ihre Zugehörigkeit zur Markgrafschaft Meißen. In der Mitte des Siegels dominierte allerdings eine große, dreitürmige Kirche, die von dem Historiker Prof. O. Kittel als Symbol des Bistums Merseburg bestimmt wurde, in dessen Herrschaftsbereich sich unsere Stadt entwickelte. Seine Stadtfarben Gold und Blau hat Borna aus dem Stammwappen des Hauses Wettin abgeleitet. Sie gehörten zum Osterland und zur Mark Landsberg und begegnen uns auch im Leipziger Stadtwappen als blau-goldene "Landsberger Pfähle".
Bevor unser Wappen seine heutige Gestalt erhielt, war seit dem Jahre 1845 eine bunt bemalte, vergrößerte Form des Stadtsiegels in Gebrauch, die allen Regeln der Heraldik widersprach, so dass das Innenministerium Änderung verlangte. Als Kuriosum kann dieses Wappen an der kostbaren Kassettendecke des Ratssaales im Rathaus betrachtet werden.
Im August 1897 wurde das Wappen, so wie wir es hier abgebildet sehen, durch das Königl. Sächs. Ministerium des Innern offiziell bestätigt und ist seit dieser Zeit unveränderte gültig geblieben.