Innenstadt
Das Gebiet
Allgemeine Informationen
Fördergebiet: Innenstadt
Gebietsgröße: 21,9 ha
Abgrenzung: Bereiche entlang der Bahnhofstraße, Reichsstraße und Reichssteinweg
Einwohner: 939 (Stand 31.12.2019)
Förderprogramm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)
Programmaufnahme: 14.08.2012
Geplanter Abschluss: 31.12.2019
Übersichtskarte Fördergebiet
Das Projekt
Konzeptionelle Grundlagen:
Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK wurden Zielstellungen, Handlungsansätze und Maßnahmen für das Fördergebiet „Innenstadt“ beschlossen, die für das Fördergebietskonzept übernommen worden:
- Förderung und Erhalt der Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe unter der Maßgabe,
- Stärkung des Einzelhandels
- Stärkung der Wohnfunktion im Stadtzentrum und innenstadtnaher Stadtbereiche
- Erhalt eines breiten Angebotes an Wohnungen für alle Wohnbedürfnisse und Schichten
- Potenziale als Tourismus- und Fremdenverkehrsstandort (Neuseenland) nutzen
- Vielfalt, Qualität und touristische Relevanz des Einzelhandels erhöhen
- Anpassung der Verkehrsinfrastruktur (barrierearme Gestaltung u. a.)
- Senkung der Umweltbelastungen (energieeffiziente Sanierungen, Ausbau städtischer Grünflächen)
Zum Download des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) "Innenstadt"
Aktuelles:
Die Sanierung der Bornaer Innenstadt wurde von 2012 bis 2020 im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) gefördert und zahlreiche Einzelmaßnahmen (kommunal und privat) umgesetzt. Die Stadt möchte die Aufwertung und Belebung der Innenstadt in den nächsten Jahren weiter fortführen und einen Aufnahmeantrag in das neue Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ stellen. Dafür wird das Städtebauliche Entwicklungskonzept „Innenstadt“ fortgeschrieben. Die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen werden dafür derzeit evaluiert und ergänzt.
Laufende, geplante und abgeschlossene Maßnahmen:
Einzelmaßnahmen
Private Baumaßnahmen:
Folgende Gebäude wurden saniert und werteten das Stadtbild auf:
- Zwiebelhaus - Angerstraße 1/Bahnhofstr. 34. 34a, 34b (laufend)
- Grabengasse 2
- Wettinstr. 6, Neubau (ohne Förderung)
- Wettinstr. 8, energetische Sanierung (ohne Förderung)
- Bahnhofstr. 51 und 53, Umbau und Sanierung zu Geschäftshaus (ohne Förderung)
- Mühlgasse 46, Sanierung (ohne Förderung)
- Mühlgasse 51, Umbau und Sanierung (ohne Förderung)
Straßen, Wege, Plätze
- Platzgestaltung Wettinstraße / Bahnhofstraße, 2. BA
- Erneuerung Fußwege Bahnhofstraße zw. Deutzener Straße und Weiße Brücke
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
- Dinter-Oberschule (1. BA und 2. BA)
- Rathaus (energetische Sanierung laufend)
- Goldener Stern (energetische Sanierung laufend)
Sonstige Maßnahmen
Sanierungsbetreuung (laufend)
Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten
Um die Eigentümer bei der altstadtgerechten und energetischen Gebäudesanierung zu unterstützen, berät die Stadt bereits seit vielen Jahren Eigentümer zu Gestaltungsfragen und Fördermöglichkeiten. Eigentümer noch unsanierter und teilweise leerstehender Gebäude in der Innenstadt können sich auch zu Nutzungs- und Sanierungsvarianten sowie Fördermöglichkeiten beraten lassen.
Die Stadt Borna erstattet Eigentümern pauschal 25 % der Baukosten Ihrer Gebäudesanierung für die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Borna vor Baubeginn. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Eigentümerinformation - Förderrichtlinie zur Städtebaulichen Erneuerung (RL-StBauE)
Antragsformular für Bauherren zum Download
Merkblatt für Bauherren zum Download
Kommunale Vergaberichtlinie Verfügungsfonds
Ansprechpartner
Stadt Borna
Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung
Frau Voigt
An der Wyhra 1
04552 Borna
Telefon: +49 (0)3433 873238
Fax: +49 (0)3433 873299
E-Mail: fd31@borna.de
Sanierungsträger
Telefon +49 (0)341 3098337
Frau Ehrlicher
E-Mail: katrin.ehrlicher@dsk-gmbh.de