Gewerbesteuerangelegenheiten
Veranlagung der Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des zuständigen Finanzamtes. Die zu zahlende Gewerbesteuer setzt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt zusammen. Zu entrichten ist die Gewerbesteuervorauszahlung quartalsweise zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. (bei Änderungen abweichende Fälligkeiten laut Gewerbesteuerbescheid).
Derzeitiger Hebesatz: 400 v. H.
Rechtsgrundlage:
Gewerbesteuergesetz