Kinderreisepass
Für die Beantragung/Verlängerung eines Kinderreispasses müssen Sie folgendes beachten:
- Hauptwohnsitz in Borna
- Ausstellung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Die Beantragung/Verlängerung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahrs ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind, genügt es, wenn die Beantragung/Verlängerung des Kinderreisepasses durch einen Elternteil vorgenommen wird. Vom anderen Elternteil muss in diesem Fall eine Einverständniserklärung und eine Kopie des gültigen Personaldokumentes vorgelegt werden.
Eine Einverständniserklärung finden Sie hier.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist dies nachzuweisen z.B. durch eine Negativbescheinigung oder durch ein Urteil.
Bei unverheirateten Eltern muss immer ein Nachweis über die Sorgerechtsklärung vorgelegt werden.
Kinderreispässe sind seit dem 01.01.2021 ab dem Tag der Beantragung nur noch ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses kann nur erfolgen, wenn dieser noch nicht abgelaufen ist.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung/Verlängerung eines Kinderreisepasses:
- Geburtsurkunde
- ggf. alter Kinderreisepass
- Kinderreisepass bei Verlängerung
- aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (35x45 mm)
- ggf. Sorgerechtserklärung
Hinweis: Wir bitten Sie, vor einer Reise in das Ausland, sich rechtzeitig zu informieren, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land benötigt werden und wie lange diese ggf. noch nach der Einreise gültig sein müssen.
Diese Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
oder Sie fragen im Reisebüro nach.
Die Pass- und Meldestelle kann Ihnen dazu leider keine Auskunft erteilen.
Gebühren:
13,00 Euro Kinderreisepass
6,00 Euro Verlängerung
Kontakte: