kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Stabsstelle kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichberechtigung aller Menschen ist ein Grundrecht.
Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Gleichheit vor dem Gesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 8 Verfassung des Freistaates Sachsen
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.
Artikel 18 Verfassung des Freistaates Sachsen
Gleichheitsgrundsatz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Nach § 64 der Sächsischen Gemeindeordnung sind Kommunen mit mehr als 17.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu begleiten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Problemen der Gleichberechtigung. Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Borna ist Frau Schlosser. Die Herstellung von Chancengleichheit berührt fast alle unsere Lebensbereiche. Frau Schlosser arbeitet daher unter anderem zusammen mit:
- Frauenprojekten, Vereinen, Initiativen, Verbänden und anderen kommunalen Akteuren der Stadt Borna
- Freien Trägern der Familien- und Jugendhilfe, der Demokratieförderung etc.
- Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern
- Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
- den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Borna und ihren Ortsteilen
Themenfelder sind zum Beispiel:
- Abbau und Vermeidung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen, Verbesserung von bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen
- Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Unterstützung von Frauenprojekten und Initiativen
- Bekämpfung häuslicher Gewalt
- Geschlechtergerechte Berufsorientierung (Girl’s Day / Boy’s Day)
- Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei kommunalen Entscheidungen
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte
- Persönliche Beratung und Hilfestellung bei allen gleichstellungsrelevanten Themen
Rufen Sie an, wenn Sie
- von häuslicher Gewalt betroffen sind und Hilfe benötigen
- von einer Benachteiligung betroffen sind und Hilfe benötigen
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte suchen
- Informationen zu Themen der Gleichstellung benötigen
- Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung in der Stadt Borna geben möchten
Weitere Informationen / Links zu Beratungsangeboten
Koordinierungsstelle Kinderschutz Landkreis Leipzig
Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig