Schulverwaltung
Schulverwaltung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Borna
- Schulträgerschaft ist eine staatliche Auftragsangelegenheit.
- Schulträgeraufgaben sind vom Freistaat an die Kommunen übertragene staatliche Pflichtaufgaben.
- Der Freistaat Sachsen beaufsichtigt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger.
Aufgaben des Schulträger:
- Errichtung, bauliche Unterhaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Schulräume und Bestellung des nicht-pädagogischen Personals (§ 22
Sächsisches Schulgesetz). - Grundlage für das Schulangebot ist die von der Kommune zu erstellende Schulnetzplanung.
Stadtverwaltung Borna Jugend/Schulen/Kita/Soziales
An der Wyhra 1
04552
Borna