Anmeldung zur Schulaufnahme 2023/2024
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in der Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (§ 27 SächsSchulG).
Eltern können die Grundschule, in der ihr Kind eingeschult werden soll, selbst wählen. Empfehlenswert ist dabei, die Wohnortnähe zu berücksichtigen. Nachdem alle Anmeldungen vorliegen, trifft die Schulleiterin/der Schulleiter die endgültige Entscheidung über die Einschulung in der gewünschten Schule.
Für alle Grundschulen der Großen Kreisstadt Borna (GS „Clemens Thieme“ – 3-zügig, GS „Kinder dieser Welt“ – 3-zügig und GS Neukirchen – 1-zügig) ist die Schulanmeldung am
- Dienstag, dem 13.09.2022, von 9.00 – 17.00 Uhr und
- Mittwoch, dem 14.09.2022, von 9.00 – 17.00 Uhr.
Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Stadt anmelden möchten, müssen Sie einen Antrag mit einer triftigen Begründung stellen.
Die Schulanmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, die Kinder zur Schulanmeldung mitzubringen.
Zur Anmeldung mitzubringen sind Personalausweis der/des Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes (Personalausweis, Kinderreisepass, etc.), ggf. Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung), ggf. Vollmacht mit Kopie des Personalausweises, ggf. Aufenthaltsbescheinigung
Die Einschulung findet für alle Grundschulen am 19. August 2023 statt.