Bekanntmachung an alle Garagenbesitzer auf städtischem Grund und Boden - Erhöhung der Niederschlagswassergebühr ab 2022

Veröffentlicht am: 21.12.2021

Da der Zweckverband Wasser / Abwasser Bornaer Land mit der 6. Änderungsatzung i.d.F. vom 13.10.2021 (veröffentlicht am 03.12.2021) zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.12.2015 die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung zum 01.01.2022 von 1,07 € / m²  auf 1,11 Euro / m² versiegelte und an das öffentliche Netz  angeschlossene Grundstücksfläche erhöht hat, müssen auch wir die Berechnung der anteiligen Niederschlagswassergebühr für jede veranlagte Garage zum 01.01.2022 wie folgt ändern:

Garagenkomplex

Betrag  2021

Betrag 2022

Th.-Mann-Straße I

35,16 €

36,48 €

Th.-Mann-Straße II

37,59 €

39,00 €

Müntzer/Heine-Str.

20,43 €

21,20 €

Müntzer/Witznitzer-Str.

35,38 €

36,71 €

H.-Böll-Straße

38,37 €

39,81 €

H.-Böll-Straße (BWG Büro)

32,06 €

33,26 €

H.-Böll-Straße (BWG-Stützpunkt)

36,39€

37,75€

Semmelweisstr.

19,91€

20,66€

Raupenh./Gnandorfer

36,15€

37,51€

Altenburger/Leibnizstr.

44,21€

45,87€

Altenb./Stauffenbergstr.

35,07€

36,38€

Magdeborner Str.

31,89€

33,08€

Kesselshainer Str.

42,75€

44,35€

Th.-Neubauer-Str.

20,70€

21,47€

An der Wyhra

32,52€

33,74€

Str. des Aufbaus Thräna

41,93€

43,50€

Die Niederschlagswassergebühr ist gemeinsam mit dem Nutzungsentgelt in der Höhe von derzeit 140,00 Euro zur Fälligkeit am 15.05. des jeweiligen Jahres  auf das Konto der Stadt Borna einzuzahlen. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung werden die geänderten Beträge von uns abgebucht, ein gesondertes Schreiben wird nicht zugeschickt.