Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Veröffentlicht am:
13.12.2023
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Der Grund dafür ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung. Da Kinderpässe ohne elektronischen Chip nur maximal 12 Monate gültig sind, werden diese von vielen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.
Ab 01. Januar werden aus diesem Grund nur noch Reisepässe mit elektronischem Chip ausgestellt..
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Informationen zum Thema finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.
Für die Beantragung wird der alte Pass bzw. bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde, sowie ein biometrisches Passbild benötigt. Zudem müssen Personen unter 18 Jahren persönlich und in Begleitung des gesetzlichen Vertreters in der Meldestelle erscheinen. Bis zu einem Alter von 24 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass fällig.
Termine für die Pass- und Meldestelle können Sie hier vereinbaren.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Der Grund dafür ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung. Da Kinderpässe ohne elektronischen Chip nur maximal 12 Monate gültig sind, werden diese von vielen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.
Ab 01. Januar werden aus diesem Grund nur noch Reisepässe mit elektronischem Chip ausgestellt..
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Informationen zum Thema finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.
Für die Beantragung wird der alte Pass bzw. bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde, sowie ein biometrisches Passbild benötigt. Zudem müssen Personen unter 18 Jahren persönlich und in Begleitung des gesetzlichen Vertreters in der Meldestelle erscheinen. Bis zu einem Alter von 24 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass fällig.
Termine für die Pass- und Meldestelle können Sie hier vereinbaren.