Infomaterialien zur Reform der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist mit einem konjunkturunabhängigen Aufkommen von rund 15,5 Mrd. Euro zentrale Säule der Kommunalfinanzierung. Da die der Besteuerung zugrundeliegenden Einheitswerte auf schon lang zurückliegende Wertfeststellungen fußen, ist ihre Reformbedürftigkeit unbestritten. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundbesteuerung auf Basis der Einheitsbewertung für verfassungswidrig, aufgrund ihrer Bedeutung für die Kommunen jedoch nicht für nichtig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist zur Neuregelung der Grundbesteuerung bis Ende 2020 und eine zweite Frist zur Umsetzung bis spätestens zum 31. Dezember 2024 eingeräumt. Insgesamt sind rund 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten.
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zu Fragen zur Reform sog. „Grundsteuer FAQ“ sowie den Flyer „Ihre Grundsteuer vor Ort“ erarbeitet. Primäre Zielgruppe des Flyers sind die Grundsteuerpflichtigen in den Ländern und ihren Kommunen, die das Bundesmodell des Bundes umsetzen.
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Städte- und Gemeindebunds:
Infomaterial zur Reform der Grundsteuer | DStGB