Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft
Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft
Die öffentliche Finanzwirtschaft umfasst alle Einrichtungen und Tätigkeiten, die auf die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung von Mitteln für öffentliche Zwecke gerichtet sind. Die kommunale Finanzwirtschaft ist ein wichtiger Teil davon.
Rechtsgrundlage:
Sächsisches Kommunalabgabengesetz
Haushaltsplan
Haushaltssatzung
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