Grundsteuerangelegenheiten
Veranlagung der Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes Grimma.
Die zu zahlende Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt zusammen. Für Betriebsgrundstücke der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A, für die übrigen Grundstücke gilt die Grundsteuer B.
Zu entrichten ist sie quartalsweise zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. (bei Änderungen abweichende Fälligkeiten laut Steuerbescheid). Bei Steuerbeträgen bis einschlißelich 15 EUR (bspw. Garagen) wird die Grundsteuer einmalig am 15.08. fällig. Beträge bis einschließlich 30 EUR werden je zur Hälfte am 15.02. und am 15.08. fällig.
Auf Antrag kann die Steuerschuld auch als Jahresbetrag am 01.07. entrichtet werden. Dieser muss bis 30.09. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.
Kontakte: