Neugeborene Kinder
Alle Geburten, die sich in Borna ereignen, werden durch das Standesamt Borna beurkundet. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erhalten wir die Geburtsanzeige durch das Sana Klinikum Borna. Wird das Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche im Standesamt angezeigt werden.
Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen im Original von Ihnen benötigt:
1. Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- Ehe ab 03.10.1990: Ihre beglaubigte Abschrift des Familienbuches
oder eine neu ausgestellte Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden - Ehe ab 01.01.2009: Ihre Eheurkunde und die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister
oder Ihre Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden - Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
2. Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelle Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung, wenn diese bereits vor Geburt des Kindes beurkundet wurden
- Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
3. Ist die Mutter des neugeborenen Kindes geschieden, zusätzlich:
- Nachweis der Ehe (siehe 1.)
- Nachweis über Beendigung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Bescheinigung des Familiengerichtes über den Eingang Scheidungsantrages (bei getrennt lebenden Ehegatten)
Bitte geben Sie alle Urkunden und Dokumente im Original bei der Patientenverwaltung im Klinikum Borna ab. Die Beurkundung im Standesamt kann ausschließlich mit Ihren Urkunden im Original durchgeführt werden. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen mit der Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt zurück. Wir senden Ihnen Ihre Dokumente per Einschreiben mit Rückschein nach Hause.
In unseren Infoblättern, haben wir alle notwendigen Formalitäten zu Ablauf, Urkunden und Gebühren zusammengefasst:
Infoblatt zu notwendigen Unterlagen
Infoblatt für deutsche Staatsangehörige
Infoblatt für andere Staatsangehörigkeiten
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Bitte tragen Sie in dem Formular, das Ihnen in der Klinik zur Verfügung gestellt wird, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail Adresse ein. So können wir Sie per E-Mail informieren, sobald die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt abgeholt werden kann.
Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung
Bei unverheirateten Eltern ist vor der Eintragung des Vaters zum Geburtseintrag des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Die Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen im Standesamt sind gebührenpflichtig in Höhe von 30,00€ je Beurkundung.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung erfolgt nach Möglichkeit für Sie kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt bereits vor Geburt Ihres Kindes.
Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch bei dem Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar beurkunden lassen. Hierbei fallen Gebühren an.
Das Jugendamt beurkundet ebenfalls die Erklärung zur gemeinsamen Sorge für Ihr Kind.
Gern beraten wir Sie dazu telefonisch.
Namensgebung
Sollten Sie die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung nicht vorgeburtlich klären und das Kind dennoch den Familiennamen des Vaters tragen, ist eine Namenserteilung im Standesamt notwendig.
Die Namenserteilung ist gebührenpflichtig in Höhe von 35,00€ je Beurkundung.
Dies betrifft auch die Eltern, die vorgeburtlich nur die Vaterschaftsanerkennung beurkundet haben.
Im Standesamt erhalten Sie auch Informationen zu Vornamen und Schreibweise der Namen. Ist für Ihre Namenswahl noch ein weiterer Nachweis notwendig, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.
Sprachberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Fax: 0611-9995530
Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind.
Kontakte: