Tierschutz / Fundtiere
Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteilen
- Unterbringung von Fundtieren
- Anzeigenannahme nicht artgerechter Tierhaltung
Rechtsgrundlage:
Tierschutzgesetz
Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteilen