Sorgerechtserklärung
Die Sorgerechtserklärung wird benötigt, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Die Sorgerechtserklärung wird von den unverheirateten Eltern des Kindes meistens im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung beurkundet. Sorgerechtserklärungen können nur beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Verheiratete Eltern haben Kraft Gesetzes gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder.
Für den Fall der alleinigen Sorge eines Elternteils, stellt das Jugendamt Ihres Wohnsitzes Ihnen kostenfrei eine sogenannte Negativbescheinigung aus.
Das nachträgliche Nichbestehen gemeinsamer Sorge bzw. der Entzug des Sorgerechtes kann nur über einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erfolgen.