Bauarchivakten
Verwaltung der Bauarchivakten für Gebäude und bauliche Anlagen in der Stadt Borna und Ihrer Ortsteile ab dem Baujahr 1870, für die eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich war.
Bei berechtigtem Interesse ist die Einsichtnahme in die Akten während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Borna möglich.
Terminabstimmung wird empfohlen.
Gebühren:
Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig gemäß Archivsatzung der Stadt Borna
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Borna vom 21.09.2000
Gebühren
Anlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Borna vom 21.09.2000
Gebührenverzeichnis:
1. Vorlage von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln:
- Grundgebühr für Benutzung 10,50 €
- Für jeden folgenden Benutzungstag 2,60 €
- Grundgebühr für Benutzung zu gewerblichen Zwecken 20,00 €
- für jeden weiteren Benutzungstag 5,00 €
Eine Ermäßigung der Gebühren um 50 % wird gewährt für Schüler, Studenten, Lehrlinge, Schwerbehinderte, Rentner, Mütter im Mutterschaftsurlaub und Arbeitslose gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.
Bei genealogischen Forschungen wird die Ermäßigung nicht gewährt.
2. Schriftliche Auskunft (inkl. Recherche) bzw. notwendige Fahrten zu Dritten
- je angefangene Arbeitshalbstunde 13,00 €
- Schreibgebühr je Seite 4,00 €
3. Für die Anfertigung von Kopien werden erhoben
- Kopie DIN A4 0,25 €
- Kopie DIN A3 0,50 €
- zusätzlich pro Kopie aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen 0,25 €
- Scanner-Kopie bis Format A4 1,00 €
4. Für die Nutzung von dem Abdruck je einer Kopie, Aufnahme oder Reproduktion von im Stadtarchiv verwahrten Archivalien werden erhoben:
a) in Büchern oder Periodika
- s/w – Auflage bis 5.000 Stück 20,00 €
- s/w – Auflage bis 10.000 Stück 26,00 €
- s/w – Auflage bis 50.000 Stück 36,00 €
- s/w – Auflage über 50.000 Stück 51,00 €
b) bei Abdruck der Reproduktion der Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschläge: das Doppelte der unter a) genannten Gebühren
c) bei Abdruck von Farbreproduktionen: das Doppelte der unter a) genannten Gebühren
d) in Kalendern, auf Ansichtskarten: das Doppelte der unter a) genannten Gebühren
e) zu Werbezwecken: das Fünffache der unter a) genannten Gebühren
5. Für die Wiedergabe von Archivalien in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen werden erhoben:
- je angefangene Wiedergabeminute 26,00 - 256,00 €