Baulasteintragung, Baulastverzeichnis
Baulasteintragung zu Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Borna
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betroffenen Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
gemäß Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung
von 50,00 € bis 350 €
Rechtsgrundlage:
Kontakte: