Befreiung von der Ausweispflicht

Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.

Es werden folgende Dokumente für die Befreiung benötigt:

  • Personalausweis der Person – muss bereits abgelaufen sein,
  • eine Vollmacht der zu befreienden Person und
  • die Bestätigung des Hausarztes, dass die zu befreiende Person am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann

Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier. 

Gebühr:

12,00 Euro für jede Bescheinigung zur Befreiung von der Ausweispflicht.



Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr