Sterbefälle
Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Standesamtsbezirk eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung, also in der Klinik oder in einem Altenpflegeheim, so ist dieses zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, ist dieser innerhalb einer Frist von 3 Werktagen dem Standesamt anzuzeigen. Dazu sollten sich die Angehörigen vertrauensvoll an einen Bestatter wenden.
Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis der/des Verstorbenen sowie
Bei Ledigen:
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Bei Verheirateten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen
Bei Geschiedenen und Verwitweten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen und
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
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