Die Große Kreisstadt Borna sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Sicherstellung des optimalen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) und der Verfügbarkeit des Gesamtsystems
einen Mitarbeiter (m/w/d)
zur Verstärkung des Fachdienstes Allgemeine Verwaltung / EDV.
Mit der Richtlinie 2002/49 EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verfolgt die EU einen konsequenten Lärmschutz. Ziel ist es erhebliche Belästigungen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Ortsübliche Bekanntgabe: Auf der Grundlage der § 88 und § 88 b SächsGemO vom 09.03.2018 und der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung – SächsKomHVO vom 10.12.2013 jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat Borna in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2022 den Jahresabschluss Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen für das Haushaltsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 wie folgt festgestellt:
Am 10. Dezember 2020 stellte der Stradtrat der Großen Kreisstadt Borna den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 unter Kenntnisnahme des Ergebnisses der örtlichen Prüfung fest. Nachfolgend kann der Jahresabschluss 2012 eingesehen werden.