Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.
Es werden folgende Dokumente für die Befreiung benötigt:
- Personalausweis der Person – muss bereits abgelaufen sein,
- eine Vollmacht der zu befreienden Person und
- die Bestätigung des Hausarztes, dass die zu befreiende Person am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann
Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier.
Gebühr:
12,00 Euro für jede Bescheinigung zur Befreiung von der Ausweispflicht.
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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