Abholung eines Personalausweises und/oder Reisepasses
Für die Abholung des neuen Personalausweises und/oder Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen.
- alter Personalausweis und/oder Reisepass
Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit eine Person damit zu bevollmächtigen.
Eine Vollmacht für die Abholung des Personalausweises finden Sie hier.
Eine Vollmacht für die Abholung des Reisepasses finden Sie hier.
Benachrichtigung wegen der Abholung
Auf unserer Internetseite wird per Datum veröffentlicht, welche Dokumente in der Pass- und Meldestelle eingegangen sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Benachrichtigung (per Brief, E-Mail) von uns erhalten, dass Ihr Dokument eingegangen ist.
Der Brief mit dem PIN und PUK Code der von der Bundesdruckerei an Sie geschickt wird kann aber auch als Nachweis gesehen werden, dass Ihr Ausweisdokument eingegangen ist.
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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