An- oder Abmeldung der Spiel-, Geschicklichkeits- u. Unterhaltungsgeräte (Vergnügungssteuer)
Vergnügungssteuer
- die Veranlagung der Vergnügungssteuer erfolgt auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna
- die An- oder Abmeldung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen
Rechtsgrundlage:
Vergnügungssteuersatzung