An- und Abmeldung Hundesteuer, Hundesteuermarke
Hundesteuer
- Besteuerung von Hunden gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Borna
- Fälliglkeit: 1. März des Jahres, (abweichend bei unterjähriger An- bzw. Abmeldung)
- Formular zur An- und Abmeldung
Hundesteuermarke
- dient zur Registrierung der Hunde im Gemeindegebiet der Stadt Borna
- ist mitzuführen am Hund
- Verlust ist kostenpflichtig
- Antrag auf Ausstellung einer neuern Hundesteuermarke kann formlos gestellt werden
Gebühren:
bei Verlust 5,00€
Rechtsgrundlage:
Hundesteuersatzung