Beantragung einer Urkunde
Zur Beantragung einer Urkunde nutzen Sie bitte den Onlineantrag im Serviceportal des Freistaates Sachsen von Amt24 unter den nachfolgenden Links:
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Bitte legen Sie sich ein Servicekonto unter Amt24 an, dieses können Sie auch für viele andere Verwaltungsdienstleistungen verwenden. Hinterlegen Sie dabei unbedingt einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises bzw. einen Scan der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses. Wenn Ihr Personalausweis nicht mehr gültig ist, lassen Sie sich bitte von Ihrem Einwohnermeldeamt ein vorläufiges Ausweisdokument ausstellen. Urkundenanforderungen ohne Ausweisdokument oder mit abgelaufenem Ausweisdokument dürfen von uns nicht bearbeitet werden.
Die Auswahlmöglichkeit zwischen Geburtsurkunde und Abschrift aus dem Geburtsregister zur Eheanmeldung finden Sie innerhalb des Vorganges bei Amt24.
Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich vollständige Urkundenanforderungen abschließend und zügig bearbeitet werden. Sie erhalten nach Antragseingang zeitnah eine Zahlungsaufforderung von uns per eMail.
Alternativ können Sie Ihre vollständige Urkundenanforderung per Post an uns übersenden. In diesem Falle erhalten Sie die Zahlungsaufforderung per Post. Wir bitten um Verständnis, dass die Abwicklung per Post eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Für umfangreichere Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an standesamt@borna.de.
Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Dazu senden Sie uns bitte bei Ihrer Anforderung zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument einen entsprechenden Nachweis Ihres Rentenversicherungsträgers mit.
Das Standesamt Borna führt seit 1900 Personenstandsbücher über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Standesamtsbezirk ereignet haben. Die Personenstandsbücher werden jedoch nur bis zu bestimmten Fristen im Standesamt geführt:
- Geburten 110 Jahre
- Eheschließungen 80 Jahre und
- Sterbefälle 30 Jahre
Sie können sich Urkunden, mehrsprachige Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern, die noch im Standesamt geführt werden, ausstellen lassen. Aus Archivgut dürfen keine Urkunden, sondern nur noch einfache beglaubigte Abschriften erstellt werden. Zum Standesamtsbezirk Borna gehören auch die Ortschaften Eula, Gestewitz, Haubitz, Kesselshain, Neukirchen, Thräna, Wyhra und Zedtlitz.
Ältere Personenstandsregister werden dem Stadtarchiv zugeführt.
Folgende Personenstandsregister befinden sich derzeit im Standesamt:
Standesamt Borna:
- Geburtenregister ab 1909 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1942
- Sterberegister ab 1992
ehemaliges Standesamt Wyhra:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1963 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1938 bis 1963 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Zedtlitz:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1939 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Eula:
- Geburtenregister ab 1909 bis 1961 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1938 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Neukirchen:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1936 (zum Teil Archivgut)
Der heutige Ortsteil Thräna gehörte bis 1952 zum Standesamtsbezirk Treben (jetzt Standesamt Altenburg) und von 1953 bis 1960 zum Standesamtsbezirk Regis-Breitingen (jetzt Standesamt Neukieritzsch). Für diese Jahrgänge wenden Sie sich bitte an die betreffenden Standesämter.
Erbenermittlung/Ahnenforschung
Dies fällt unter die gesonderten Auskunftsvorschriften des Personenstandsgesetzes. Für Anfragen ohne konkrete Angaben zu den gesuchten Personen bzw. zum gesuchten Personenstandseintrag fallen erhebliche Suchgebühren an, auch wenn Ihre Anfrage zu keinem Ergebnis führt. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns. Gern helfen wir Ihnen weiter.
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