Gewerbesteuerangelegenheiten

Veranlagung der Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des zuständigen Finanzamtes. Die zu zahlende Gewerbesteuer setzt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt zusammen. Zu entrichten ist die Gewerbesteuervorauszahlung quartalsweise zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. (bei Änderungen abweichende Fälligkeiten laut Gewerbesteuerbescheid). 

Derzeitiger Hebesatz: 400 v. H.



Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Gewerbesteuergesetz