Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.

Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (sofern zutreffend)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00€ sowie 10,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.



Standesamt Borna
Markt 11
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr