Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.
Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (sofern zutreffend)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00€ sowie 10,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.
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