An-, Um- und Abmeldungen
Wer eine Wohnung in Borna oder seinen Ortsteilen bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen in der Pass- und Meldestelle Borna anzumelden bzw. bei einem Umzug innerhalb von Borna und seinen Ortsteilen umzumelden.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wohnungsgeberbestätigung / Eigentümererklärung / Einverständniserklärung
- gültige Dokumente (Personalausweis , ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
- Geburts- und ggf. Eheurkunde, wenn zutreffend Scheidungsurteil, wenn zutreffend Sterbeurkunde
Die oben genannten Unterlagen werden für alle meldepflichtigen Personen benötigt!
Bei einem Umzug innerhalb von Borna und seinen Ortsteilen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Wohnungsgeberbestätigung / Eigentümererklärung / Einverständniserklärung
- gültige Dokumente (Personalausweis, ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
Die oben genannten Unterlagen werden für alle meldepflichtigen Personen benötigt!
Bei Zuzug eines EU-Bürgers der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt aber eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nach § 9 Freizügigkeitsgesetz / EU eine Aufenthaltsanzeige auszufüllen.
Diesen Formulardruck der Aufenthaltsanzeige finden Sie hier.
Abmelden muss sich nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Folgenden Unterlagen sind für die Abmeldung notwendig:
- gültige Dokumente (Personalausweis, ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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