Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesertz
Begehrt jemand Auskunft über Personen, darf die Meldebehörde Daten übermitteln im Rahmen des Bundesmeldegesetzes.
Begehrt jemand Auskunft über Personen, darf die Meldebehörde Daten übermitteln im Rahmen des Bundesmeldegesetzes.