Brandschutz

Brandschutz im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteilen

  • Zuständige Verwaltung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Borna mit den Ortswehren in Borna, Eula, Zedtlitz, Neukirchen, Wyhra und Thräna
  • Einsatzplanung der Feuerwehr
  • Katastrophenschutz
  • Unterhaltung der Feuerwehren
  • Kostenregulierung von Feuerwehreinsätzen bei technischer Hilfeleistung (z. B. Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsstoffen)
  • Vorbeugender Brandschutz (Brandverhütungsschauen)


Stadtverwaltung Borna Ordnungsangelegenheiten
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren für Feuerwehreinsätze und technische Hilfeleistungen richten sich nach der Feuerwehrkostensatzung