Brandschutz
Brandschutz im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteilen
- Zuständige Verwaltung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Borna mit den Ortswehren in Borna, Eula, Zedtlitz, Neukirchen, Wyhra und Thräna
- Einsatzplanung der Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Unterhaltung der Feuerwehren
- Kostenregulierung von Feuerwehreinsätzen bei technischer Hilfeleistung (z. B. Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsstoffen)
- Vorbeugender Brandschutz (Brandverhütungsschauen)
Gebühren:
Gebühren für Feuerwehreinsätze und technische Hilfeleistungen richten sich nach der Feuerwehrkostensatzung