Führungszeugnisse
In der Pass- und Meldestelle Borna können nach § 30 BZRG einfache-, erweiterte und behördliche Führungszeugnisse beantragt werden.
Die Beantragung muss unbedingt persönlich erfolgen, man kann sich nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.
Nachfolgend informieren wir was bei den einzelnen Führungszeugnissen zu beachten ist:
einfache Führungszeugnisse §30 BZRG
Kann von jeder Person, die das 14 Lebensjahr vollendet hat, in der Wohngemeinde beantragt werden. Ebenfalls ist eine gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen ist nur Ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:
- Personalausweis
erweiterte Führungszeugnisse §30 a BZRG
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur erteilt werden, wenn….
- gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben,
- es für die berufliche / ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Ausbildung von Minderjährigen ist,
- in einer vergleichbaren Weise eine Tätigkeit ausgeübt wird, bei der man Kontakt mit Minderjährigen hat.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:
- Personalausweis
- Bestätigung vom Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde über die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
behördliche Führungszeugnisse §31 BZRG
Können bei Aufforderung durch eine Behörde bei uns beantragt werden. Das behördliche Führungszeugnis wird nach der Beantragung an die jeweilige Behörde gesendet.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:
- Personalausweis
- Bestätigung der Behörde für die Beantragung
- Adresse der Behörde, wo das Führungszeugnis hingeschickt werden soll
Hinweis: Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. (§30 b BZRG)
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Gebühren:
13,00 Euro: einfache-, erweiterte-, und behördliche Führungszeugnisse sowie europäisches Führungszeugnis
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen
Hinweis: Sollte das Führungszeugnis nach 3 Wochen noch nicht bei Ihnen oder der anfordernden Behörde sein, so kontaktieren Sie uns bitte. Sie erhalten die Kundenservicenummer des Bundesamtes für Justiz, um dort den Verbleib des Führungszeugnis zu erfragen.
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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