Garagenverkauf

Verkauf von Garagengebäuden, die auf stadteigenen und privaten Grundstücken stehen.

Zur Umschreibung der Garagen ist ein Kaufvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis über den Eigentumswechsel vorzulegen. Für die Garage steuerpflichtig ist, wer zum 1. Januar des jeweligen Jahres Eigentümer der Garage ist.



Stadtverwaltung Borna Gebäude und Liegenschaftsmanagement
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Grundsteuergesetz