Garagenverkauf
Verkauf von Garagengebäuden, die auf stadteigenen und privaten Grundstücken stehen.
Zur Umschreibung der Garagen ist ein Kaufvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis über den Eigentumswechsel vorzulegen. Für die Garage steuerpflichtig ist, wer zum 1. Januar des jeweligen Jahres Eigentümer der Garage ist.
Stadtverwaltung Borna Gebäude und Liegenschaftsmanagement
An der Wyhra 1
04552
Borna
Rechtsgrundlage:
Grundsteuergesetz