Gartenverkauf

Gartenkäufe / -übernahmen sind dem Bereich Steuern und Abgaben anzuzeigen, wenn es sich um einen Garten mit einer größeren Laube (mehr als 24qm) handelt, für die die Grundsteuer B erhoben wird. Zur Umschreibung des Gartens ist ein Kaufvertrag oder ein anderer schriftlicher Nachweis über den Eigentumswechsel vorzulegen. Für den Garten steuerpflichtig ist, wer zum 1. Januar des jeweiligen Jahres Eigentümer des Gartens ist. 



Stadtverwaltung Borna Gebäude und Liegenschaftsmanagement
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Grundsteuergesetz