Gartenverkauf
Gartenkäufe / -übernahmen sind dem Bereich Steuern und Abgaben anzuzeigen, wenn es sich um einen Garten mit einer größeren Laube (mehr als 24qm) handelt, für die die Grundsteuer B erhoben wird. Zur Umschreibung des Gartens ist ein Kaufvertrag oder ein anderer schriftlicher Nachweis über den Eigentumswechsel vorzulegen. Für den Garten steuerpflichtig ist, wer zum 1. Januar des jeweiligen Jahres Eigentümer des Gartens ist.