Grünbewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteile

Ahndung bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz bei Grünbewuchs ausgehend von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein (z. B. Hecken, Sträucher, Äste von Bäumen).



Stadtverwaltung Borna Ordnungsangelegenheiten
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr