Grünbewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteile
Ahndung bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz bei Grünbewuchs ausgehend von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein (z. B. Hecken, Sträucher, Äste von Bäumen).
Kontakte: