Mahnung

  • Mahnung offener Forderungen nach Fälligkeit
  • Realisierung der Mahn- und Vollstreckungsläufe
  • Entegennahme und Bearbeitung von Stundungsverträgen und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Zurücksetzen nicht gerechtfertigter Mahnungen


Stadtverwaltung Borna Mahnung und Vollstreckung
Markt 1
04552 Borna


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von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
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