Reisepass
Für die Beantragung eines Reispasses müssen Sie folgendes beachten:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Borna
- Ihre persönliche Vorsprache in der Pass- und Meldestelle Borna ist erforderlich
Die Bearbeitungs- und Herstellungszeit des Reisepasses beträgt ca. 8 bis 12 Wochen. Erfahrungsgemäß nehmen die Wartezeiten kurz vor Ferienbeginn zu.
Die Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist möglich. Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung dabei sein.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses:
- gültiges Dokument (Personalausweis, ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (35x45 mm)
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Einverständniserklärung
Gültigkeit:
- 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
- 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Benötigen Sie einen Reisepass sehr kurzfristig, kann dieser in einem Expressverfahren ausgestellt werden (montags bis freitags innerhalb von 72 Stunden). Die Beantragung des Reisepasses muss bis 10:30 Uhr erfolgen, da sonst die Lieferung in der besagten Frist nicht gewährt werden kann.
Für die Abholung des neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unteralgen.
- alter Reisepass (wenn vorhanden)
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit eine Person damit zu bevollmächtigen.
Details zur Abholung finden Sie hier.
Eine Vollmacht für die Abholung des Reisepasses finden Sie hier.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur als Ausnahme in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Erforderlich ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sofort ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines Passes im sogenannten ,,Expressverfahren“ nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten, statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
Hinweis: Wir bitten Sie, vor einer Reise in das Ausland, sich rechtzeitig zu informieren, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land benötigt werden und wie lange diese ggf. noch nach der Einreise gültig sein müssen.
Diese Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
oder Sie fragen im Reisebüro nach.
Die Pass- und Meldestelle kann Ihnen dazu leider keine Auskunft erteilen.
Gebühren:
70,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres
37,50 Euro bis Vollendung des 24. Lebensjahres
32,00 Euro zusätzlich bei Expressverfahren
22,00 Euro zusätzlich für den Reisepass mit 48 Seiten
26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass
Bearbeitungsdauer:
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 06.01.2024
- 03.02.2024
- 02.03.2024
- 06.04.2024
- 04.05.2024
- 01.06.2024
- 06.07.2024
- 03.08.2024
- 07.09.2024
- 12.10.2024
- 09.11.2024
- 07.12.2024
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