Schulverwaltung

Schulverwaltung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Borna

  • Schulträgerschaft ist eine staatliche Auftragsangelegenheit.
  • Schulträgeraufgaben sind vom Freistaat an die Kommunen übertragene staatliche Pflichtaufgaben.
  • Der Freistaat Sachsen beaufsichtigt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger.

 Aufgaben des Schulträger:

  • Errichtung, bauliche Unterhaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Schulräume und Bestellung des nicht-pädagogischen Personals (§ 22
    Sächsisches Schulgesetz).
  • Grundlage für das Schulangebot ist die von der Kommune zu erstellende Schulnetzplanung.


Stadtverwaltung Borna Jugend/Schulen/Kita/Soziales
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr