Spenden, Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigung für Spenden

Spendenbestätigungen werden gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz bzw. § 9 Abs. 3 Körperschftssteuergesetz ausgestellt. Bei Geldspenden erhalten Spender eine enstprechende Bestätigung von Amts wegen. Auf Antrag werden ebenfalls Bestätigungen über Sachzuwendungen ausgestellt.



Stadtverwaltung Borna Kasse
Markt 1
04552 Borna


Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Öffnungszeiten der Stadtkasse (Barkasse):