Straßenverkehr (Stadtgebiet Borna und deren Ortsteile)

Zuständig im Gemarkungsgebiet der Großen Kreisstadt Borna sowie deren Ortsteile

  • Ausnahmegenehmigungen  für Schwerbehinderte (Parkerleichterung)
  • Parkausweise für Anwohner
  • Ausnahmegenehmigungen für den ruhenden Verkehr (Sondeparkgenehmigungen)
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (Lampion-, Fackelumzug)
  • Sperrung von öffentlichen Verkehrsflächen für Umzüge (Wohnungswechsel)
  • Genehmigung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Genehmigung für Gerüst / Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Verwarnungen)

Bearbeitungsdauer:


Bearbeitungsdauer:

10 bis 14 Tage

Stadtverwaltung Borna Ordnungsangelegenheiten
An der Wyhra 1
04552 Borna


Gebühren:

  • Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte - ohne Gebühr

  • Parkausweise für Anwohner - 30,70 €