Baugenehmigungen / Bauvoranfragen

Baugenehmigungsbehörde für das Stadtgebiet Borna mit den Ortsteilen

  • Baugenehmigungen/Bauvoranfragen/Bauanzeige
    • bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Bearbeitung, Prüfung, Überwachung und Entscheidung
    • Genehmigung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Werbeanlagen, Nutzungsänderungen
    • Kontrolle und Abnahme genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen und Gebäude
  • Baulasten
    • Führung des Baulastenverzeichnisses
    • Bescheinigung von Wohnabgeschlossenheiten
  • Bauarchiv
    • Verwaltung der Bauakten
    • Einsichtnahme und Vervielfältigung

Bearbeitungsdauer: max. 3 Monate im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO (mit vollständigen Unterlagen)



Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Berechnung nach dem Verwaltungkostengesetz des Freistaates Sachsen
und Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ ) in der jeweils gültigen Fassung.

Auszug aus dem 9. Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ)

lfd. Nr. 17  - Baurecht (9. SächsKVZ)

Rechtsgrundlage:

Sächsische Bauordnung (SächsBauO)