Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung

Der Fachdienst 31 ist maßgeblich zuständig für die Prüfung der Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit privater Bauvorhaben, aber auch der öffentlichen Bauvorhaben im Gemeindegebiet. Er schafft mit der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung die planerischen Voraussetzungen für die Einstufung und Neuausweisung von Baugebieten und damit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für jegliche Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich.

Außerdem werden hier die städtebaulichen Förderprogramme für öffentliche sowie private Bauvorhaben betreut und damit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des überwiegenden Teils der Fördermittel für die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmen in Borna gesichert.

Ihre Kontakte:

(03433) 873-234
(03433) 873-202
(03433) 873-232
(03433) 873-203
(03433) 873-238
(03433) 873-200

Sprechzeiten:

Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr