Baulasteintragung, Baulastverzeichnis

Baulasteintragung zu Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Borna

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betroffenen Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.


Bearbeitungsdauer:

2 Wochen

Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

gemäß Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung

von 50,00 € bis 350 €

Rechtsgrundlage:

Sächsische Bauordnung (SächsBauO)