Spenden, Zuwendungsbestätigung
Zuwendungsbestätigung für Spenden
Spendenbestätigungen werden gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz bzw. § 9 Abs. 3 Körperschftssteuergesetz ausgestellt. Bei Geldspenden erhalten Spender eine enstprechende Bestätigung von Amts wegen. Auf Antrag werden ebenfalls Bestätigungen über Sachzuwendungen ausgestellt.
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