Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
Der Fachdienst 31 ist maßgeblich zuständig für die Prüfung der Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit privater Bauvorhaben, aber auch der öffentlichen Bauvorhaben im Gemeindegebiet. Er schafft mit der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung die planerischen Voraussetzungen für die Einstufung und Neuausweisung von Baugebieten und damit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für jegliche Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich.
Außerdem werden hier die städtebaulichen Förderprogramme für öffentliche sowie private Bauvorhaben betreut und damit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des überwiegenden Teils der Fördermittel für die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmen in Borna gesichert.