Bauleitplanung
- Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung
- Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und Satzungen nach den Planungsgrundsätzen
- Sicherung der Bauleitplanung
- Entwicklungsplanungen (z. B. Dorfentwicklung, Rahmenplanungen)
- Wahrnehmung der städtischen Interessen bei übergeordneten Planungen und Fachplanungen
- Wahrnehmung der städtischen Interessen bei Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden nach BauGB
Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
An der Wyhra 1
04552
Borna
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB)