Bauleitplanung

  • Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung
  • Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und Satzungen nach den Planungsgrundsätzen
  • Sicherung der Bauleitplanung
  • Entwicklungsplanungen (z. B. Dorfentwicklung, Rahmenplanungen)
  • Wahrnehmung der städtischen Interessen bei übergeordneten Planungen und Fachplanungen
  • Wahrnehmung der städtischen Interessen bei Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden nach BauGB


Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
An der Wyhra 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB)