Standesamt Borna
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Standesamtes Borna!
Zu Ihrem persönlichen Anliegen können Sie sich vorab hier informieren. Wir stehen Ihnen auch gern telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
Um Ihr Anliegen schnell und zielgerichtet abarbeiten zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Bitte nehmen Sie dafür telefonisch Kontakt zu uns auf.
Persönlich erreichen Sie uns während unserer Öffnungszeiten im Gebäude Goldener Stern, Markt 11 in Borna.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an unsere Postanschrift: Stadtverwaltung Borna, Standesamt, Markt 01, 04552 Borna.
Beantragung einer Urkunde
Zur Beantragung einer Urkunde nutzen Sie bitte den Onlineantrag im Serviceportal des Freistaates Sachsen von Amt24 unter den nachfolgenden Links:
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Bitte legen Sie sich ein Servicekonto unter Amt24 an, dieses können Sie auch für viele andere Verwaltungsdienstleistungen verwenden. Hinterlegen Sie dabei unbedingt einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises bzw. einen Scan der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses. Wenn Ihr Personalausweis nicht mehr gültig ist, lassen Sie sich bitte von Ihrem Einwohnermeldeamt ein vorläufiges Ausweisdokument ausstellen. Urkundenanforderungen ohne Ausweisdokument oder mit abgelaufenem Ausweisdokument dürfen von uns nicht bearbeitet werden.
Die Auswahlmöglichkeit zwischen Geburtsurkunde und Abschrift aus dem Geburtsregister zur Eheanmeldung finden Sie innerhalb des Vorganges bei Amt24.
Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich vollständige Urkundenanforderungen abschließend und zügig bearbeitet werden. Sie erhalten nach Antragseingang zeitnah eine Zahlungsaufforderung von uns per E-Mail.
Alternativ können Sie Ihre vollständige Urkundenanforderung per Post an uns übersenden. In diesem Falle erhalten Sie die Zahlungsaufforderung per Post. Wir bitten um Verständnis, dass die Abwicklung per Post eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Für umfangreichere Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an standesamt@borna.de.
Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Dazu senden Sie uns bitte bei Ihrer Anforderung zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument einen entsprechenden Nachweis Ihres Rentenversicherungsträgers mit.
Das Standesamt Borna führt seit 1900 Personenstandsbücher über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Standesamtsbezirk ereignet haben. Die Personenstandsbücher werden jedoch nur bis zu bestimmten Fristen im Standesamt geführt:
- Geburten 110 Jahre
- Eheschließungen 80 Jahre und
- Sterbefälle 30 Jahre
Sie können sich Urkunden, mehrsprachige Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern, die noch im Standesamt geführt werden, ausstellen lassen. Aus Archivgut dürfen keine Urkunden, sondern nur noch einfache beglaubigte Abschriften erstellt werden. Zum Standesamtsbezirk Borna gehören auch die Ortschaften Eula, Gestewitz, Haubitz, Kesselshain, Neukirchen, Thräna, Wyhra und Zedtlitz.
Ältere Personenstandsregister werden dem Stadtarchiv zugeführt.
Folgende Personenstandsregister befinden sich derzeit im Standesamt:
Standesamt Borna:
- Geburtenregister ab 1909 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1942
- Sterberegister ab 1992
ehemaliges Standesamt Wyhra:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1963 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1938 bis 1963 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Zedtlitz:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1939 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Eula:
- Geburtenregister ab 1909 bis 1961 (zum Teil Archivgut)
- Eheregister ab 1938 bis 1960 (zum Teil Archivgut)
ehemaliges Standesamt Neukirchen:
- Geburtenregister ab 1900 bis 1936 (zum Teil Archivgut)
Der heutige Ortsteil Thräna gehörte bis 1952 zum Standesamtsbezirk Treben (jetzt Standesamt Altenburg) und von 1953 bis 1960 zum Standesamtsbezirk Regis-Breitingen (jetzt Standesamt Neukieritzsch). Für diese Jahrgänge wenden Sie sich bitte an die betreffenden Standesämter.
Erbenermittlung/Ahnenforschung
Dies fällt unter die gesonderten Auskunftsvorschriften des Personenstandsgesetzes. Für Anfragen ohne konkrete Angaben zu den gesuchten Personen bzw. zum gesuchten Personenstandseintrag fallen erhebliche Suchgebühren an, auch wenn Ihre Anfrage zu keinem Ergebnis führt. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns. Gern helfen wir Ihnen weiter.
Neugeborene
Alle Geburten, die sich in Borna ereignen, werden durch das Standesamt Borna beurkundet. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erhalten wir die Geburtsanzeige durch das Sana Klinikum Borna. Wird das Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche im Standesamt angezeigt werden.
Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen im Original von Ihnen benötigt:
1. Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder
- Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- Ihre Geburtsurkunden oder Ihre beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister
- Ihre Eheurkunde
- die Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
2. Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder
- Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelle Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung, wenn diese bereits vor Geburt des Kindes beurkundet wurden
- die Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
- die Sorgeerklärungen der Geschwisterkinder
Sowie, wenn die Mutter des neugeborenen Kindes geschieden ist:
- Eheurkunde der Vorehe und
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Sowie, wenn die Mutter des neugeborenen Kindes noch verheiratet ist, der leibliche Vater des Kindes aber nicht der Ehemann ist:
- Eheurkunde
- Bescheinigung des Familiengerichtes über den Eingang Scheidungsantrages
- Kopie des Personalausweises des Ehemannes
- schriftliche Zustimmung des Ehemannes zum Namen des Kindes
- Zustimmungserklärung des Ehemannes zur Vaterschaftsanerkennung
Bitte geben Sie alle Urkunden und Dokumente im Original bei der Patientenverwaltung im Klinikum Borna ab. Die Beurkundung im Standesamt kann ausschließlich mit Ihren Urkunden im Original durchgeführt werden. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen mit der Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt zurück. Wir senden Ihnen Ihre Dokumente per Einschreiben mit Rückschein nach Hause.
In unseren Infoblättern, haben wir alle notwendigen Formalitäten zu Ablauf, Urkunden und Gebühren zusammengefasst:
Infoblatt zu notwendigen Unterlagen
Infoblatt für deutsche Staatsangehörige
Infoblatt für andere Staatsangehörigkeiten
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Bitte tragen Sie in dem Formular, das Ihnen in der Klinik zur Verfügung gestellt wird, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail Adresse ein. So können wir Sie per E-Mail informieren, sobald die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt abgeholt werden kann.
Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung
Bei unverheirateten Eltern ist vor der Eintragung des Vaters zum Geburtseintrag des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Die Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen im Standesamt sind gebührenpflichtig in Höhe von 30,00€ je Beurkundung.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung erfolgt nach Möglichkeit für Sie kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt bereits vor Geburt Ihres Kindes.
Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch bei dem Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar beurkunden lassen. Hierbei fallen Gebühren an.
Das Jugendamt beurkundet ebenfalls die Erklärung zur gemeinsamen Sorge für Ihr Kind.
Gern beraten wir Sie dazu telefonisch.
Namensgebung
Sollten Sie die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung nicht vorgeburtlich klären und das Kind dennoch den Familiennamen des Vaters tragen, ist eine Namenserteilung im Standesamt notwendig. Die Namenserteilung ist gebührenpflichtig in Höhe von 35,00€ je Beurkundung.
Dies betrifft auch die Eltern, die vorgeburtlich nur die Vaterschaftsanerkennung und keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet haben.
Im Standesamt erhalten Sie auch Informationen zu Vornamen und Schreibweise der Namen. Ist für Ihre Namenswahl noch ein weiterer Nachweis notwendig, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.
Sprachberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Fax: 0611-9995530
Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind.
Sterbefälle
Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Standesamtsbezirk eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung, also in der Klinik oder in einem Altenpflegeheim, so ist dieses zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, ist dieser innerhalb einer Frist von 3 Werktagen dem Standesamt anzuzeigen. Dazu sollten sich die Angehörigen vertrauensvoll an einen Bestatter wenden.
Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis der/des Verstorbenen sowie
Bei Ledigen:
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Bei Verheirateten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen
Bei Geschiedenen und Verwitweten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen und
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Eheschließung
Termine für Ihre Eheschließung
Wir führen Eheschließungen regulär im Trauzimmer des Bürgerhauses Goldener Stern sowie an drei festen Wochenenden im Jahr im rustikalen, bäuerlichen Rahmen im Geschichtenhof Wyhra durch. Folgende Termine bieten wir 2025 auf dem Geschichtenhof Wyhra an:
- Freitag 04.07.2025 und Samstag 05.07.2025 jeweils 10.30 Uhr und 12.00 Uhr
- Freitag 01.08.2025 und Samstag 02.08.2025 jeweils 10.30 Uhr und 12.00 Uhr
- Freitag 05.09.2025 und Samstag 06.09.2025 jeweils 10.30 Uhr und 12.00 Uhr
Die Terminreservierung für das Trauzimmer im Bürgerhaus Goldener Stern und den Geschichtenhof Wyhra erfolgt durch das Standesamt Borna.
Ihren Wunschtermin für das Jahr 2025 können Sie voraussichtlich ab Oktober 2024 bei uns anfragen.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist durch persönliche Vorsprache oder per Telefon möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigt werden können. Wir würden uns freuen, Sie zur Eheschließung bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate (taggenau) vor dem Termin der Eheschließung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei Ihrem Anmeldetermin lieber etwas zeitlichen Puffer einzuplanen.
Die Eheschließungen werden auf Grund des erhöhten Publikumsverkehrs während der Sprechtage vorrangig freitags und samstags durchgeführt. Selbstverständlich sind auch Eheschließungstermine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten montags und mittwochs möglich. Abweichende Terminwünsche zu unseren Öffnungszeiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt.
Trauzimmer im Bürgerhaus Goldener Stern
Das Trauzimmer des Standesamtes Borna befindet sich im Bürgerhaus „Goldener Stern“, einem der ältesten Gebäude der Großen Kreisstadt Borna. Es bietet Platz für bis zu 29 Gäste und vereint modernes Ambiente & den Glanz des historischen Gebäudes. Einen näheren Eindruck von unserem Trauzimmer können Sie sich auf den unten stehenden Fotos verschaffen.
Bildquelle: Pics of my heart Photography Leipzig
Trauzimmer in der Entdeckerscheune auf dem Geschichtenhof Wyhra
Die Entdeckerscheune auf dem Geschichtenhof Wyhra wird an drei festen Wochenenden im Jahr in ein Trauzimmer unseres Standesamtes verwandelt. Die Entdeckerscheune bietet Platz für bis zu 30 Gäste. Der Geschichtenhof Wyhra ist ein historischer Vierseithof mitten im bäuerlichen Umfeld des Ortsteiles Wyhra. Wer eine rustikale Bauernhochzeit inmitten einer Streuobstwiese plant, ist hier genau richtig. Es werden jeweils zwei Eheschließungen pro Tag angeboten. Nach der Eheschließung besteht die Möglichkeit, das Gelände des Geschichtenhofes zum Beispiel noch für einen Sektempfang zu nutzen. Das Paar, welches sich für den 12.00 Uhr Termin entscheidet, hat weiterhin die Möglichkeit den Geschichtenhof für seine Hochzeitsfeier zu nutzen.
Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung soll persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten nachweislich verhindert, kann die Anmeldung im Ausnahmefall mittels Vollmacht vorgenommen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Urkunden vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Standesamt am Wohnsitz vorab beraten. Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind benötigen Sie zum Beispiel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- wenn ein Partner nicht in Borna wohnt: eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (zur Anmeldung der Eheschließung maximal 14 Tage alt)
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine Eheurkunde der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft
- den Nachweis der Auflösung der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (z. B. mittels Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk oder eine neu ausgestellte Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
- eine Sterbeurkunde des vorigen Ehepartners (sofern zutreffend)
- die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Für alle Bornaer Bürger nimmt das Standesamt selbst Einsicht in das Melderegister.
Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden.
Die Notwendigkeit weiterer Dokumente und Urkunden richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, so ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt im Standesamt Borna ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich daher vorher telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.
Kirchenaustritte
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet.
Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.
Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt telefonisch einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (sofern zutreffend)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00€ sowie 10,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.