Sterbefälle

Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Standesamtsbezirk eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung, also in der Klinik oder in einem Altenpflegeheim, so ist dieses zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Ist der Tod zu Hause eingetreten, ist dieser innerhalb einer Frist von 3 Werktagen dem Standesamt anzuzeigen. Dazu sollten sich die Angehörigen vertrauensvoll an einen Bestatter wenden.

Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbefallanzeige
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis der/des Verstorbenen sowie

Bei Ledigen:

  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen

Bei Verheirateten:

  • die Eheurkunde des Verstorbenen

Bei Geschiedenen und Verwitweten:

  • die Eheurkunde des Verstorbenen und
  • Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil


Standesamt Borna
Markt 11
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
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