An- oder Abmeldung der Spiel-, Geschicklichkeits- u. Unterhaltungsgeräte (Vergnügungssteuer)

Vergnügungssteuer
  • die Veranlagung der Vergnügungssteuer erfolgt auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna
  • die An- oder Abmeldung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen


Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Vergnügungssteuersatzung