Steuern und Abgaben

zuständig im Gemeindegebiet der Stadt Borna für folgende Vorgänge:

  • Besteuerungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren für alle gemeindlichen Steuern
  • Innerhalb des Erhebungsverfahrens Mahnung und Androhung der Vollstreckung für o.g. Steuern
  • Stundung, Niederschlagung und Erlass der von Steuern und Abgaben verwalteten Einnahmen gemäß den Vorschriften der Hauptsatzung und im Rahmen des Steuererhebungsverfahrens
  • Feststellung und Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Satzungen
  • Erstellen von Statistiken und Prognosen aus dem Bereich des SG Steuern

Ihre Kontakte:

(03433) 873-160
(03433) 873-161

Sprechzeiten:

Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr